Diagnose

Es gibt keinen einzelnen Test, mit dem man MS nachweisen kann. Für die Diagnose benötigt man:

  • eine körperliche neurologische Untersuchung
  • Kernspintomografie (MRT) von Kopf und Rückenmark
  • Blutuntersuchung, besonders zum Ausschluss anderer Erkrankungen
  • eine Untersuchung des Nervenwassers (Lumbalpunktion)
  • evozierte Potentiale (Funktionsuntersuchung des Nervensystems)

Die Diagnostik kann ambulant, zum Beispiel in einer MS-Schwerpunktpraxis oder stationär in einer neurologischen Klinik durchgeführt werden.

Eine gesicherte MS liegt vor, wenn zeitlich und räumlich getrennt mindestens zwei Schübe und mindestens zwei MRT-Läsionen objektiv nachgewiesen sind. Die Befunde dürfen nicht durch eine andere Erkrankung erklärbar sein.

Das heißt: Schübe müssen zu unterschiedlicher Zeit an unterschiedlichen Orten des Gehirns nachgewiesen werden, entweder durch neurologische Ausfälle, das MRT oder den Nachweis einer Entzündung im Nervenwasser. Anstelle des zweiten Schubes kann auch eine zweite, neu aufgetretene Läsion im MRT oder der Nachweis einer Entzündungsreaktion im Nervenwasser (isoliert oligoklonale Banden im Liquor) herangezogen werden.

Die aktuell gültigen Kriterien sind die McDonald-Kriterien in der Revision von 2017. Für die primär progrediente MS gibt es gesonderte Kriterien.

Für die Bestimmung des Schweregrads der Behinderung bei MS benutzt der Neurologe die EDSS-Skala (expanded disability severity score). Ab Grad 4,0 besteht eine relevante Gehbehinderung.

Es werden insgesamt 8 Funktionssysteme untersucht. Aus den bestimmten Einzelwerten wird ein Gesamtwert errechnet:

  • Optisches System
  • Hirnstamm
  • Motorik
  • Sensorik
  • Gleichgewicht
  • Vegetativum (Blase, Darm, Sexualfunktion)
  • Kognition und Fatigue
  • Gehfähigkeit

Weiterführende Informationen

DGN-Patientenleitlinie
Leitlinie Multiple Sklerose für Patientinnen und Patienten

DMSG-Broschüre
Lebensqualität mit MS (2017)

DMSG-Broschüre
(Schwer-)Behindertenrecht für MS-Erkrankte

Die Fachinformationen auf dieser Seite wurden zusammengetragen vom Ärztlichen Beirat der DMSG LV Berlin e. V. 

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